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In den Anfängen der Restaurierung verstand man
die Wiederherstellung eines Kunstwerkes an einen
früheren, als ursprünglich betrachteten
Zustand. Die Vorstellung dieses Zustands orientierte
sich am materiellen Bestand, teilweise aber auch an
einer dem Objekt zugeschriebenen Bedeutung, die in
einer neuen Gestaltung vermittelt werden sollte.
Diese bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein
geltende Vorstellung der Restaurierung führte
letztlich zu den Ausbauten etwa des Kölner Doms,
oder des Ulmer Münsters, aber auch zahlreicher
weniger prominenter Objekte. Im Rahmen dieser
Auffassung wurden Bedeutung und ästhetische
Bewertung eng verknüpft.
Der Begriff wurde in den 1830ern durch den
„Vater der Restaurierung“ Eugène
Viollet-le-Duc geprägt. Nach diesem war
Restaurierung ein Vorgang der Herstellung eines
ursprünglich gedachten, vollkommenen Zustands,
der möglicherweise so nie existiert hatte.
Für Viollet-le-Duc war das Ziel der
Restaurierung also die (Wieder-) Herstellung der
ursprünglich geplanten Aussage eines Monuments.
Dieser Auffassung widersprach in den 1840ern der
englisch Gelehrte John Ruskin. Er sah in der
Restaurierung die Verfälschung des vorgefundenen
Zustands und damit des Denkmalwerts eines
Kunstwerkes. Nach Ruskin sollte die Konservierung
eine Restaurierung unnötig machen. Seine
Auffassung prägte Kunsthistoriker und
Denkmalpfleger: „Konservieren, nicht
Restaurieren“ war um 1900 die Forderung Georg
Dehios, der maßgeblich am Aufbau der
Denkmalpflege in Deutschland beteiligt
war.
Dennoch setzte sich in der Denkmalpflege die
Auffassung vom Kunstwerk als historische Quelle nur
langsam durch. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde
die Restaurierung nach und nach durch die
Konservierung verdrängt. Ziel der Konservierung
ist es, den angetroffenen Bestand zu sichern und ggf.
zu erschließen. Die Bedeutung des Objekts wird
nicht mehr nur an der ästhetischen Komponente
gemessen, vielmehr wird versucht, das Objekt für
möglichst viele Ansätze der
Bedeutungszuweisung offen zu halten. Diese Auffassung
wurde in der Charta von Venedig
niedergelegt.
Konsequenterweise müsste inzwischen von
Konservierung und Konservatoren die Rede sein, doch
hat sich diese Bezeichnung nicht durchsetzen
können – auch weil die Bezeichnung des
Konservators für die mit der Verwaltung dieser
Objekte betrauten Denkmalpfleger verwendet wird und
damit nicht mehr für die Leute zur
Verfügung steht, die praktisch mit den
Kunstobjekten hantieren. Leider wird auch nach wie
vor populär nicht zwischen Restaurierung und
Rekonstruktion unterschieden.
Die moderne
Restaurierung verfolgt das Ziel, durch
möglichst auf ein Minimum beschränkte
Eingriffe am Objekt die Erhaltungsbedingungen zu
verbessern. Solchen Maßnahmen gehen
naturgemäß umfangreiche Untersuchungen
sowohl durch Restauratoren, als auch durch
Naturwissenschaftler voraus.
Sie stammt
aus dem Jahr 1964 und gilt als zentrale und
international anerkannte Richtlinie in der
Denkmalpflege. Sie legt Werte und Vorgehensweise bei
der Konservierung und Restaurierung von Kunstwerken
fest.
Charta von Venedig als PDF-Datei
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